Der Begriff Corporate Responsibility (CR) bzw. Unternehmensverantwortung beschreibt den Grad des Verantwortungsbewusstseins eines Unternehmens, wo immer seine Geschäftstätigkeit Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Mitarbeiter/innen, die Umwelt und das wirtschaftliche Umfeld hat. Corporate Responsibility steht im engeren Sinn für eine Unternehmensphilosophie, die Transparenz, ethisches Verhalten und Respekt vor den Stakeholdern in den Mittelpunkt unternehmerischen Handelns stellt. Der Begriff „CR“ umschließt die Themenbereiche Corporate Social Responsibility (CSR), Corporate Governance und Corporate Citizenship. Das Konzept Corporate Responsibility gewinnt für deutsche Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen, dass aktives Handeln im Bereich CR Chancen und damit Wettbewerbsvorteile ermöglicht. Zur Dokumentation ihres Verhaltens veröffentlicht eine steigende Zahl von Unternehmen regelmäßig – in Nachfolge von seit Mitte der 90er Jahre etablierten Ökobilanzen für Produkte, Umweltberichten und Nachhaltigkeitsberichten – Corporate Responsibility-Berichte, die sich zunehmend am Leitfaden der Global Reporting Initiative orientieren.
Mehr dazu bei WikipediaVerbindliche Richtlinien nur auf staatlicher Ebene
Wirtschaftsunternehmen werden nicht als Völkerrechtssubjekt definiert und können deshalb nicht für Völkerrechtsverletzungen belangt werden. Deshalb sind bis heute nur die Staaten, in denen die Unternehmen ihren Hauptsitz haben oder in denen sie geschäftlich tätig sind, verantwortlich für das Benehmen der Konzerne auf ihrem Boden. Durch die wirtschaftliche Globalisierung stehen die Staaten jedoch vermehrt im Standortwettbewerb. Um weiterhin in der Gunst der Konzerne zu bleiben, wenden Regierungen und Gerichte die bestehende Gesetzgebung oft nicht an oder legen sie im Interesse der Konzerne aus. Die dadurch entstehende Straflosigkeit ist ein grosses Hindernis in der Umsetzung der Menschenrechtsnormen.
Verhinderung verbindlicher internationaler Richtlinien
Ein weiteres Problem, das die Globalisierung mit sich bringt, ist die Regulierung international tätiger Unternehmen - die sogenannten Transnationalen Konzerne. Bis heute bestehen u.a. aufgrund des Drucks der Transnationalen Konzerne keine rechtlich verbindlichen Richtlinien, die bei Menschenrechtsverletzungen durch die Unternehmenstätigkeit eingefordert werden könnten.
Bis jetzt die einzige Möglichkeit, juristisch gegen ein Unternehmen vorzugehen, das Menschenrechtsverletzungen in einem anderen Land begangen hat, ist über ein US-amerikanisches Gesetz, dem sogenannten Alien Tort Claims Act (ATCA). Mit diesem Gesetz aus dem 18. Jahrhundert können Nicht-US-BürgerInnen für Verstösse gegen das Völkerrecht oder internationale Verträge belangt werden, die ausserhalb des amerikanischen Territoriums geschehen sind. Alle Menschenrechtsverträge, die von den USA ratifiziert wurden, können hier als Grundlage dienen. Allerdings ist es für Ausländer/innen sehr schwer, von diesem Gesetz Gebrauch machen zu können, da die Vertretung durch eine/n amerikanische/n Anwält/in unumgänglich ist.
Auch in der Schweiz ist es bis heute nicht möglich, juristisch gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, die von Transnationalen Konzernen mit Sitz in der Schweiz begangen worden sind.
Die aktuellen Bemühungen, diesen Zustand zu ändern, werden suf dieser Website laufend dokumentiert.
Freiwillige Verhaltenskodizes
Als Reaktion auf die zivilgesellschaftlichen Proteste und um verbindliche Regelungen zu verhindern, setzen multinationale Konzerne auf sogenannte „freiwilligen“ Verpflichtungen (z.B. Unternehmensgrundsätze, Global Compact, Kodex für einzelne Branchen). Diese Kodizes sind jedoch reine Absichtserklärungen ohne Überprüfungs- und Einklagemechanismen. Etwas verbindlicher sind z.B. die OECD-Richtlinien für multinationale Konzerne oder gewerkschaftliche Rahmenabkommen.
Hier finden Sie einen Überblick über die bestehenden internationalen Richtlinien.