Nestlégate

Nestlé vor Gericht wegen Überwachung von Attac

Am 24. und 25. Januar 2012 standen der Nahrungsmittelkonzern Nestlé und die Schweizer Sicherheitsfirma Securitas in Lausanne (Schweiz) wegen Bespitzelung der globalisierungskritischen Bewegung Attac vor Gericht. Mit dem Prozess, der lange auf sich hatte warten lassen, wurde endlich der Schleier der Verschwiegenheit gelüftet, der sich über den Bespitzelungsskandal gelegt hat.

Nestlé und Securitas sind angeklagt wegen illegaler Überwachung und Persönlichkeitsverletzung von Attac und deren Mitgliedern. Die Anzeigen erfolgten, nachdem das Westschweizer Fernsehen TSR am 12. Juni 2008 publik gemacht hatte, dass eine Gruppe von Attac-Vaud, die an einem Buch über die Nestlépolitik arbeitete, von einer Securitasmitarbeiterin im Auftrag von Nestlé infiltriert und ausspioniert worden war. Die Frau war 2003 unter der falschen Identität „Sara Meylan“ der Attac-Gruppe beigetreten, hatte Arbeitssitzungen besucht (teilweise bei den Mitgliedern zuhause) und darüber detaillierte Berichte zuhanden von Nestlé erstellt. Als Mitglied der Gruppe hatte sie Zugang zu internen Informationen und Zugriff auf sämtliche Recherchen der Autor/-innen, auf ihre Quellen und Kontakte sowohl in der Schweiz als auch im Ausland.

Spioninnen während Jahren aktiv

Am 26. September 2008 haben die Kläger/-innen beim Untersuchungsrichter eine weitere Securitas-Spionin angezeigt, die unter ihrem richtigen Namen 2008 noch immer aktiv bei Attac war. Nestlé und Securitas hatten zunächst behauptet, dass die Bespitzelung mit dem Abgang von „Sara Meylan“ im Juni 2004 beendet worden sei. Als dann diese zweite Agentin entdeckt wurde, haben die Firmen erklärt, diese Agentin hätte nach 2005 keine vertraulichen Berichte mehr für Securitas/Nestlé verfasst.
Das Strafverfahren wurde nach einer mangelhaften Untersuchung am 29. Juli 2009 eingestellt. Der damalige kantonale Untersuchungsrichter übernahm die Darstellungen von Nestlé und Securitas und begründete die Einstellung des Verfahrens u.a. mit der dreijährigen Verjährungsfrist des Datenschutzgesetzes. Dies, obwohl die zweite Nestlé-Securitas-Agentin noch 2008 aktiv bei Attac war!

Am 24. und 25. Januar 2012 kam es zur Verhandlung im Zivilverfahren. Das Urteil erfolgte ein Jahr später. Das Zivilgericht in Lausanne verurteilte Nestlé und die mit der Spionage beauftragte Sicherheitsfirma Securitas zu einer Entschädigungszahlung von je 3'000 Schweizer Franken an zwei Mitglieder der Attac-Gruppe. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Aktivistinnen mit illegalen Methoden infiltriert und ausgekundschaftet worden waren.
Der Bericht zum Zivilprozess von Germaine Spörri und Hans Schäppi (2.2.2012)
News zu Nestlégate
19.3.2013: Urteilsbegründung im Zivilprozess gegen Nestlé
25.1.2013: Nestlégate : Voller Erfolg im Zivilprozess gegen Nestlé und Securitas
17.1.2012: Nestlégate: Nestlé vor Gericht wegen Spionage
28.4.2010: Intervention von MultiWatch an der Nestlé-GV
7.12.2009: Buch erschienen zu Nestlégate
24.4.2009: ACTARES befragt Nestlé zu Spionageaffaire
22.8.2008: Brabeck findet Bespitzelung nicht in Ordnung
24.6.2008: Nestlé-Spionage - MultiWatch fordert lückenlose Aufklärung
17.6.2008: Nestlé spioniert Attac Waadt aus

Dokumentation über Nestlégate