Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Der sogenannte Pakt I beinhaltet wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte. Es werden verschiedene Bereiche behandelt: Arbeitsrechte, Recht auf Existenzsicherung, Bildungsrechte und kulturelle Rechte.
Die Vertragsstaaten sind dazu verpflichtet, die in diesem Dokument garantierte Rechte nach besten Möglichkeiten umzusetzen. Es handelt sich hierbei allerdings um Rechte, die von jedem Staat nur sukzessive eingeführt werden müssen. Es kann also von niemandem eine gesamthafte Einhaltung gefordert werden. Allerdings müssen die Minimalverpflichtungen, die sich auch aus anderen Konventionen ableiten lassen, in ihrer Gesamtheit eingehalten werden (z.B. Recht auf Leben). Die Minimalverpflichtungen umfassen diejenigen Rechte, die ohne Einsatz von Ressourcen von jedem Land erfüllt werden können. Viele dieser Rechte basieren auf einen ausreichenden Entwicklungsstandard des Landes.
Beschwerdeverfahren für den Pakt zu Wirtschafts- und Sozialrechten
Am 10. Dezember 2008 ist das Fakultativprotokoll verabschiedet worden, das zur Durchsetzung der im Pakt I festgelegten Rechte ein Individualbeschwerdeverfahren vorsieht. Es liegt seit dem 24. September 2009 zur Unterzeichnung auf.