Diese Normen wurden 2003 von der UNO-Subkommission für Menschenrechte verabschiedet. Sie basieren auf den grundlegenden Menschenrechtsinstrumenten der UNO und wurden speziell für die Arbeit von transnationalen Unternehmen angepasst. Die UNO-Menschenrechtskommission hat sie 2004 abgelehnt, deshalb haben sie nie einen rechtlichen Status erlangt. Sie sind für die Arbeit mit TNCs als Orientierungshilfe sehr wertvoll, da in ihnen alle wichtigen Punkte im Zusammenhang mit Menschenrechtsverpflichtungen von TNCs zusammengefasst werden. Von NGO-Seite werden die Normen häufig als Grundstein für weitere Entwicklungen begrüsst.
In 2005 wurde von der Menschenrechtskommission ein Sonderbeauftragter für Unternehmen und Menschenrechte eingesetzt, um das Thema weiterzuverfolgen. Seine Aufgaben sind es, bestehende Standards zu Menschenrechtsverpflichtungen für Unternehmen zusammenzustellen und die Rolle der Staaten in der Überprüfung von TNCs im Bereich der Menschenrechte auszuloten. Weiter soll er Instrumente entwickeln, mit denen das Verhalten von TNCs nach menschenrechtlichen Kriterien beurteilt werden können.