Relevante Normen der ILO
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) nimmt eine Vorreiterrolle in der Kodifizierung von Verhalten, in menschenrechtlicher Hinsicht, von multinationalen Konzernen ein. Die ILO ist eine Sonderorganisation der UNO, die nach dem tripartiten Prinzip aufgebaut ist: Regierungen, Unternehmensverbände und Gewerkschaften sind in der ILO vertreten.
Die ILO Grundprinzipien (Vereinigungsfreiheit, Beseitigung der Kinder- und Zwangsarbeit sowie das Diskriminierungsverbot) beinhalten bereits die für Arbeitsverhältnisse relevanten Menschenrechte. Diese Grundprinzipien wiederholen sich in den ILO-Kernarbeitsnormen, die als Grundlage für menschenrechtskonformes Handeln von Unternehmen dienen. Sie erfassen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandungen, das Verbot von Zwangsarbeit, die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau, das Diskriminierungsverbot, das Mindestalter und die Abschaffung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit.
Die genaue Liste der Ratifizierungen für die Kernarbeitsnormen können Sie
hier ansehen.
Bereits im November 1977 beschloss die ILO die sogenannte
Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, in der Richtlinien für multinationale Unternehmen, Regierungen und Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in Bereichen wie Beschäftigung, Ausbildung, Arbeits- und Lebensbedingungen und Arbeitsbeziehungen festgelegt werden. Die Erklärung, die nur für Mitgliedsstaaten bindend ist, die sie ratifiziert haben, behandelt die folgenden Themen: Chancengleichheit und Gleichbehandlung, Löhne, Leistungen und Arbeitsbedingungen, Mindestalter, Arbeitsschutz, Vereinigungsfreiheit und Vereinigungsrecht und Kollektivverhandlungen.
Das Beschwerdeverfahren vor der ILO
"Übereinkommen" sind für ratifizierende Staaten völkerrechtlich bindend und müssen von diesen in nationales Gesetz übernommen werden. "Empfehlungen" sind detailliertere Durchführungsbestimmungen für Übereinkommen und sind nicht völkerrechtlich bindend.
Es gibt ein regelmässiges Staatenberichtsverfahren zur Überwachung der Einhaltung der ratifizerten Übereinkommen. Klagen zu Verletzungen können von Regierungen oder von Arbeitnehmerverbänden bei einem Sachverständigungsausschuss eingebracht werden, der die gemeldeten Verstösse gegen ratifizierte Übereinkommen behandelt. Er kann zwar keine Strafe aussprechen, aber das wichtigste Sanktionsinstrument der ILO ist die Veröffentlichung der Vertragsverletzung. Bei besonders schweren Fällen kann die "ständige Nichterfüllung" der eingegangenen Verpflichtungen angeprangert werden. Die meisten Regierungen reagieren auf eine Verurteilung durch die ILO keineswegs gleichgültig. Gleichwohl wird die Durchsetzung der in den Konventionen festgelegten Standards allgemein als nicht ausreichend eingeschätzt.